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Berlin: Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen
Belegung der Pflicht- und Wahlpflichtkurse in den Schwerpunktbereichen:
Im Ausland erbrachte Studienleistungen können nicht als Prüfungsleistungen für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt werden. Denkbar ist jedoch eine Anrechnung von im Ausland belegten Kursen auf die im Schwerpunktbereich zu belegenden Semesterwochenstunden. Inhaltlich äquivalente Veranstaltungen der Gastuniversität können demnach Pflicht- und Wahlpflichtkurse in den Unterschwerpunkten ersetzen.
Die Kursbelegung im Ausland wird durch Eintragung und Bestätigung des Studierenden auf der entsprechenden Studienbuchseite der Freien Universität Berlin nachgewiesen.
(Quelle)
Ansprechpartnerin:
Frau Grit Rother
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