Studienortwechsel

Bonn: Keine Zulassungsbeschränkungen

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Der Studiengang Rechtswissenschaft ist an der Universität Bonn ab dem zweiten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt. Studienortwechsler im zweiten oder in höheren Fachsemestern können sich daher frei einschreiben. Die Einschreibung ist in diesem Fall unabhängig von den bereits erbrachten Studienleistungen möglich.

(Quelle)

Geschrieben von Froschkönigin

21. Juni 2007 um 11:33

Veröffentlicht in Bonn, Zulassungsbeschränkungen

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